Haupinhalt
Schiesspflicht
Information an die Pflichtschützen 300 m von Düdingen:
Das obligatorische Schiessprogramm kann an folgenden Tagen in den Gemeinden Alterswil, Plasselb, Rechthalten, St. Ursen, Ueberstorf und Wünnewil-Flamatt absolviert werden:
Für die detaillierten Programme wenden Sie sich direkt an die Schützengesellschaften.
Alterswil | Freitag, 09.05.2025 Freitag, 08.08.2025 Donnerstag, 28.08.2025 |
17.30 - 20.00 Uhr 17.30 - 20.00 Uhr 17.30 - 20.00 Uhr |
Plasselb | Mittwoch, 28.05.2025 Mittwoch, 20.08.2025 |
18.00 - 20.00 Uhr 17.30 - 19.30 Uhr |
Rechthalten | Mittwoch, 02.04.2025 Mittwoch, 27.08.2025 |
18.15 - 20.15 Uhr 18.15 - 20.15 Uhr |
St. Ursen | Samstag, 19.04.2025 Mittwoch, 04.06.2025 Samstag, 23.08.2025 |
10.00 - 11.30 Uhr 17.30 - 20.00 Uhr 10.00 - 11.30 Uhr |
Ueberstorf | Mittwoch, 14.05.2025 Mittwoch, 28.05.2025 Samstag, 23.08.2025 |
18.00 - 20.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
Wünnewil-Flamatt | Samstag, 29.03.2025 Samstag, 05.04.2025 Freitag, 29.08.2025 |
09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr |
Für das OP benötigte Dokumente für PFLICHTSCHÜTZEN:
- Dienst- / Schiessbüchlein sowie das Aufgebot (A4-Blatt) ist obligatorisch für alle schiesspflichtigen Armeeangehörigen, welche 2024 die Rekrutenschule absolviert haben bis Jahrgang 1991.
- Armeeangehörige, welche im Jahr 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Pistolenschiessverein: Bundesprogramm 25 / 50 m
An folgenden Tagen kann das Bundesprogramm 2025 im Pistolenstand Räsch absolviert werden:
Mittwoch, 16.04., 30.04., 14.05., 25.06. und 13.08.2025 - jeweils von 17.30 - 20.00 Uhr.
Übung für das Feldschiessen: Mittwoch, 14. + 21. Mai 2025
Schadensmeldungen
Ab 1. Januar 2004 sind die Schäden, welche durch die Armee verursacht wurden oder bei denen Bundesfahrzeuge bzw. Bundeslenker beteiligt waren, an folgende Adresse zu melden:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Schadenzentrum VBS
Maulbeerstrasse 9
Hotline 0800 11 33 44
Mail schadenzentrum@gs-vbs.admin.ch
www.vbs.admin.ch
Die zur Schadenmeldung notwendigen Schadenformulare können über die Internetseite des Schadenzentrums VBS abgerufen oder bestellt werden. Unfall- und Schadenmeldungen mit grosser Dringlichkeit können dem Schadenzentrum VBS telefonisch gemeldet werden. Eine schriftliche Nachmeldung ist in jedem Fall erforderlich.
Schadenmeldungen / Ersatzbegehren haben innerhalb von 10 Tagen nach dem Schadenereignis im Schadenzentrum VBS einzutreffen. Später gemeldete Ersatzbegehren bedürfen bei verspäteter Meldung einer schriftlichen Begründung.