Haupinhalt

Information an die Pflichtschützen 300 m von Düdingen:

Das obligatorische Schiessprogramm kann an folgenden Tagen in den Gemeinden Alterswil, Plasselb, Rechthalten, St. Ursen, Ueberstorf und Wünnewil-Flamatt absolviert werden:

Für die detaillierten Programme wenden Sie sich direkt an die Schützengesellschaften.

Alterswil Freitag, 09.05.2025
Freitag, 08.08.2025
Donnerstag, 28.08.2025
17.30 - 20.00 Uhr
17.30 - 20.00 Uhr
17.30 - 20.00 Uhr
Plasselb Mittwoch, 28.05.2025
Mittwoch, 20.08.2025
18.00 - 20.00 Uhr
17.30 - 19.30 Uhr
Rechthalten Mittwoch, 02.04.2025
Mittwoch, 27.08.2025
18.15 - 20.15 Uhr
18.15 - 20.15 Uhr
St. Ursen Samstag, 19.04.2025
Mittwoch, 04.06.2025
Samstag, 23.08.2025
10.00 - 11.30 Uhr
17.30 - 20.00 Uhr
10.00 - 11.30 Uhr
Ueberstorf Mittwoch, 14.05.2025
Mittwoch, 28.05.2025
Samstag, 23.08.2025
18.00 - 20.00 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Wünnewil-Flamatt Samstag, 29.03.2025
Samstag, 05.04.2025
Freitag, 29.08.2025
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr


Für das OP benötigte Dokumente für PFLICHTSCHÜTZEN:

  • Dienst- / Schiessbüchlein sowie das Aufgebot (A4-Blatt) ist obligatorisch für alle schiesspflichtigen Armeeangehörigen, welche 2024 die Rekrutenschule absolviert haben bis Jahrgang 1991.
  • Armeeangehörige, welche im Jahr 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

Pistolenschiessverein: Bundesprogramm 25 / 50 m

An folgenden Tagen kann das Bundesprogramm 2025 im Pistolenstand Räsch absolviert werden:

Mittwoch, 16.04., 30.04., 14.05., 25.06. und 13.08.2025 - jeweils von 17.30 - 20.00 Uhr.

Übung für das Feldschiessen: Mittwoch, 14. + 21. Mai 2025

 

Schadensmeldungen

Ab 1. Januar 2004 sind die Schäden, welche durch die Armee verursacht wurden oder bei denen Bundesfahrzeuge bzw. Bundeslenker beteiligt waren, an folgende Adresse zu melden:

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Schadenzentrum VBS
Maulbeerstrasse 9
Hotline 0800 11 33 44
Mail schadenzentrum@gs-vbs.admin.ch
www.vbs.admin.ch
 

Die zur Schadenmeldung notwendigen Schadenformulare können über die Internetseite des Schadenzentrums VBS abgerufen oder bestellt werden. Unfall- und Schadenmeldungen mit grosser Dringlichkeit können dem Schadenzentrum VBS telefonisch gemeldet werden. Eine schriftliche Nachmeldung ist in jedem Fall erforderlich.
Schadenmeldungen / Ersatzbegehren haben innerhalb von 10 Tagen nach dem Schadenereignis im Schadenzentrum VBS einzutreffen. Später gemeldete Ersatzbegehren bedürfen bei verspäteter Meldung einer schriftlichen Begründung.