Haupinhalt

Aufgabenspektrum: Schutz, Betreuung und Unterstützung

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um die Betreuung schutzsuchender Personen, aber auch um den Schutz von Kulturgütern. Sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem leisten sie gemeinnützige Einsätze sowie Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen.
 

Organisation im Kanton Freiburg

Der Kanton Freiburg ist in drei Zivilschutzregionen unterteilt (Nord, Mitte, Süd). Jede dieser Regionen verfügt über eine Zivilschutz-Einsatzkompanie. Diese bilden die operativen Elemente bei Notlagen und Katastrophen.

Die Einsatzkompanie Mitte handelt dabei als Ersteinsatzdetachement auf dem gesamten Kantonsgebiet.
 

Schutzräume

Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz (BGZ Art. 45) hat der Grundsatz, jeder Einwohnerin und jedem Einwohner einen Schutzplatz, nach wie vor seine Gültigkeit. Schutzräume dienen dem Schutz der Bevölkerung in natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bei bewaffnetem Konflikt. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen werden die Schutzräume alle 10 Jahre auf ihre Betriebsbereitschaft kontrolliert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Zivilschutzorganisation des Kantons Freiburg.

 

Infos für Militärdienst- und Zivilschutzpflichtige

Jegliche Korrespondenz und Anfragen von Militärdienst- und Zivilschutzdienstpflichtigen sind an folgende Adresse zu richten:

Amt für zivile Sicherheit und Militär AZSM
Route d'Englisberg 7 
1763 Granges-Paccot
Tel. 026 305 30 00
www.fr.ch/azsm