Haupinhalt
Schiesspflicht
Information an die Pflichtschützen 300 m von Düdingen:
Das obligatorische Schiessprogramm kann an folgenden Tagen in den Gemeinden Alterswil, Plasselb, Rechthalten, St. Ursen, Ueberstorf und Wünnewil-Flamatt absolviert werden:
Für die detaillierten Programme wenden Sie sich direkt an die Schützengesellschaften.
Alterswil | Samstag, 06.04.2024 Freitag, 12.04.2024 Freitag, 23.08.2024 |
13.30 - 16.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr |
Plasselb | Mittwoch, 29.05.2024 Mittwoch, 21.08.2024 |
18.00 - 20.00 Uhr 17.30 - 19.30 Uhr |
Rechthalten | Mittwoch, 10.04.2024 Mittwoch, 28.08.2024 |
18.15 - 20.15 Uhr 18.15 - 20.15 Uhr |
St. Ursen | Samstag, 06.04.2024 Mittwoch, 05.06.2024 Samstag, 24.08.2024 |
10.00 - 11.30 Uhr 17.30 - 19.30 Uhr 10.00 - 11.30 Uhr |
Ueberstorf | Mittwoch, 08.05.2024 Mittwoch, 05.06.2024 Samstag, 24.08.2024 |
18.00 - 20.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
Wünnewil-Flamatt | Samstag, 06.04.2024 Samstag, 13.04.2024 Freitag, 30.08.2024 |
09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr |
Für das OP benötigte Dokumente für PFLICHTSCHÜTZEN:
- Dienst- / Schiessbüchlein sowie das Aufgebot (A4-Blatt) ist obligatorisch für alle schiesspflichtigen Armeeangehörigen, welche 2023 die Rekrutenschule absolviert haben bis Jahrgang 1990.
- Armeeangehörige, welche im Jahr 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Pistolenschiessverein: Bundesprogramm 25 / 50 m
An folgenden Tagen kann das Bundesprogramm 2024 im Pistolenstand Räsch absolviert werden:
Mittwoch, 17.04., 01.05., 15.05., 26.06. und 28.08.2024 - jeweils von 17.30 - 19.30 Uhr.
Übung für das Feldschiessen: Mittwoch, 15. + 22. Mai
Schadensmeldungen
Ab 1. Januar 2004 sind die Schäden, welche durch die Armee verursacht wurden oder bei denen Bundesfahrzeuge bzw. Bundeslenker beteiligt waren, an folgende Adresse zu melden:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Schadenzentrum VBS
Maulbeerstrasse 9
Hotline 0800 11 33 44
Mail schadenzentrum@gs-vbs.admin.ch
www.vbs.admin.ch
Die zur Schadenmeldung notwendigen Schadenformulare können über die Internetseite des Schadenzentrums VBS abgerufen oder bestellt werden. Unfall- und Schadenmeldungen mit grosser Dringlichkeit können dem Schadenzentrum VBS telefonisch gemeldet werden. Eine schriftliche Nachmeldung ist in jedem Fall erforderlich.
Schadenmeldungen / Ersatzbegehren haben innerhalb von 10 Tagen nach dem Schadenereignis im Schadenzentrum VBS einzutreffen. Später gemeldete Ersatzbegehren bedürfen bei verspäteter Meldung einer schriftlichen Begründung.