Haupinhalt
Agglomeration Freiburg
Die Agglomeration Freiburg ist eine autonome öffentlich-rechtliche Körperschaft im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes vom 19. September 1995 über die Agglomerationen (AggG), welche die zehn Gemeinden des Kantonszentrums vereinigt. Sie handelt aufgrund einer Kompetenzdelegation für verschiedene territoriale, wirtschaftliche und kulturelle Themen auf regionaler Ebene. Der Lebensraum im urbanen Zentrum geht über die üblichen Verwaltungsgrenzen der einzelnen Gemeinden hinaus. Lebens-, Arbeits-, Freizeit- und Erholungsorte beschränken sich konzeptuell nicht nur auf die Wohngemeinde, sondern verlagern sich zunehmend auch auf die regionale Ebene.
Die Agglomeration definiert und implementiert Strategien für die Koordination der territorialen Entwicklung in einem Gebiet mit mehr als 80’000 Einwohnern. In einem Kontext eines starken Bevölkerungswachstums besteht ihr Ziel darin, eine hohe Lebensqualität in einer qualitativ hochwertigen Umgebung zu gewährleisten.
Die politische Agglomeration besteht aus den Gemeinden Avry, Belfaux, Corminboeuf, Düdingen, Fribourg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne.
Der Perimeter der funktionalen Agglomeration hingegen ist - statistisch betrachtet - viel grösser und umfasst mehr als vierzig Gemeinden.
Link zur Homepage der Agglomeration Freiburg.
Organisation der Agglomeration Freiburg
Agglomerationsrat (Legislative):
- Hauswirth Urs, Gemeindeammann (SP) - Aktuell Präsident des Rates
- Mäder Niklaus, Gemeinderat (SVP)
- Porchet Dylan, Gemeinderat (JLD)
- Burri Herbert (GLP)
- Meyer Thomas (CVP)
- Mollica Maria Antonietta (SP)
- Schwaller Adrian (FDP)
Agglomerationsvorstand (Exekutive):
Im Agglomerationsvorstand sind alle Gemeinden mit einem Mitglied, die Stadt Freiburg mit 3 Mitgliedern vertreten. Die Wahl erfolgt alle 5 Jahre durch den Agglomerationsrat. Zurzeit vertritt Urs Hauswirth, Gemeindeammann (SP), die Gemeinde Düdingen im Agglomerationsvorstand.
Kommissionen:
Die Mitglieder des Agglomerationsrates und des -vorstandes arbeiten hauptsächlich in verschiedenen Kommissionen mit, welche bereichsspezifische Aufgaben zu erledigen haben.
Aufgaben der Agglomeration Freiburg:
Die Agglomeration bezweckt die interkommunale Zusammenarbeit für die Aufgaben von regionalem Interesse in folgenden Bereichen:
- Raumplanung
- Mobilität (Verkehr / öffentlicher Verkehr)
- Umweltschutz
- Wirtschaftsförderung
- Tourismusförderung
- Kulturförderung (ohne Bauten)
Zukunft der Agglomeration Freiburg
Der Staatsrat hat festgelegt, dass das neue Gesetz über die Agglomerationen, das der Grosse Rat im August erlassen hat, am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Zudem hat er eine Verordnung verabschiedet, die den Betrieb der Agglomeration Freiburg bis zur Gründung eines neuen Gemeindeverbandes sicherstellt. In dieser Übergangsphase gilt für die Agglomeration Freiburg bisheriges Recht. Der Staatsrat gewährt der Agglomeration Freiburg zudem eine Frist von zwei Jahren, um einen neuen Perimeter festzulegen. Die Gemeinden innerhalb dieses Perimeters haben dann zwei Jahre Zeit, um die Statuten eines Gemeindeverbands zu verabschieden, der in Zukunft für die Vorbereitung und Durchführung von Agglomerationsprogrammen zuständig ist.
Zukunft von Düdingen in der Agglomeration Freiburg
Der Gemeinderat hat folgende Strategie verabschiedet:
- Die Gemeinde Düdingen bleibt Mitglied der Agglomeration Freiburg, arbeitet aufgrund des neuen Agglomerationsgesetzes aktiv an deren Umgestaltung mit, initiiert und unterstützt die Erweiterung des Perimeters auf weitere Sensler Gemeinden. Sie leistet damit einerseits ihren Beitrag zu einem zweisprachigen Kantonszentrum und kommt andererseits in den Genuss von Beiträgen des Bundes und des Kantons für Infrastrukturprojekte. Im Weiteren werden hiesige kulturelle Trägerschaften durch Beiträge der Agglomeration unterstützt.
- Nach Kenntnisnahme der Grundlagen des Gemeindeverbandes Agglomeration Freiburg stellt der Gemeinderat dem Generalrat Antrag bezüglich Mitgliedschaft der Gemeinde Düdingen. Je nach Entwicklung der Reorganisationsarbeiten der Agglo erstattet der Gemeinderat dem Generalrat regelmässig Bericht.
Unten unter Dokumente finden Sie den Bericht der Spezialkommission sowie das Korrigendum zum Spezialbericht.
Dokumente
Name | |||
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20_Bericht_Spezialkommission_Version_6.1.pdf (PDF, 6.15 MB) | Download | 0 | 20_Bericht_Spezialkommission_Version_6.1.pdf |
210126_Korrigendum_-_Bericht_Spezialkommission_Version_6.1.pdf (PDF, 382.32 kB) | Download | 1 | 210126_Korrigendum_-_Bericht_Spezialkommission_Version_6.1.pdf |