Haupinhalt
Stipendiengesuche 2023/2024
Das amtliche Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Für alle Gesuche müssen beigelegt werden:
- Definitive Bestätigung der Ausbildungsstätte oder Lehrvertrag (nur beim 1. Gesuch)
- Veranlagungsanzeige der Eltern für die dem Ausbildungsjahr vorausgehende Steuerperiode
- Veranlagungsanzeige der Person in Ausbildung für die dem Ausbildungsjahr vorausgehende Steuerperiode
Je nach familiären Verhältnissen müssen noch weitere Unterlagen beigelegt werden.
Die Gesuche müssen mit dem amtlichen Formular im Verlaufe des ersten Semesters des Ausbildungsjahres eingereicht werden. Nach dieser Frist wird der Betrag des Stipendiums nur für ein Semester gewährt. Nach dem 6. Mai 2024 kann das Gesuch nicht mehr eingereicht werden.
Das Gesuch muss jedes Jahr erneuert werden, da das Stipendium jeweils nur für ein Jahr berechnet und gewährt wird.
Die Gesuchsformulare finden Sie auf der Homepage des Amtes für Ausbildungsbeiträge.