Haupinhalt
Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Unterschriften werden durch die Gemeindekanzlei beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift belgaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen.
Vergessen Sie nicht das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.
Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von CHF 25.-.
Beglaubigung von Kopien
Gerne erstellen die Mitarbeitenden für Sie eine Kopie eines von uns vorgelegten Original-Dokumetes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit. Pro Seite wird eine Gebühr von CHF 5.- erhoben.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 026 492 74 74 | einwohnerkontrolle@duedingen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 026 492 74 21 | gemeinde@duedingen.ch |